Annahmerichtlinien Mercedes-Benz Garantie-Paket


Mercedes-Benz Garantie-Paket im Anschluss an die Mercedes-Benz Neufahrzeug-Garantie

Vergabe
Für alle Pkw, Pkw-Kombi, Geländewagen, Reisemobile und Transporter mit Pkw-Zulassung bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht der Fahrzeugmarke Mercedes-Benz.

Laufzeiten
12 Monate oder 24 Monate

Abschluss/Beginn
Das Mercedes-Benz Garantie-Paket kann nur innerhalb der ersten 24 Monate ab Erstzulassung abgeschlossen werden. Die
Gesamtlaufleistung darf bei Abschluss nicht mehr als 200.000 km betragen. Das Mercedes-Benz Garantie-Paket beginnt direkt


Mercedes-Benz Garantie-Paket im Anschluss an den Mercedes-Benz ServiceVertrag oder das Mercedes-Benz KomplettService-Paket

Vergabe
Für alle Pkw, Pkw-Kombi, Geländewagen, Reisemobile und Transporter mit Pkw-Zulassung bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht
der Fahrzeugmarke Mercedes-Benz im Anschluss an den Mercedes-Benz ServiceVertrag oder das Mercedes-Benz
KomplettService-Paket.

Laufzeit
12 Monate

Abschluss/Beginn
Das Mercedes-Benz Garantie-Paket kann nur während der Laufzeit des Mercedes-Benz ServiceVertrags oder des Mercedes-Benz
Komplett Service-Pakets abgeschlossen werden. Das Fahrzeug darf bei Abschluss nicht älter als 60 Monate ab Erstzulassung
sein und nicht mehr als 200.000 km Gesamtlaufleistung aufweisen. Voraussetzung für den Abschluss und die Aufrechterhaltung
des Mercedes-Benz Garantie-Pakets sind die rechtzeitige und lückenlose Durchführung aller Wartungs- und
Inspektionsarbeiten nach Herstellervorschrift bei einem für die Fahrzeugmarke Mercedes-Benz Pkw autorisierten
Servicepartner der Mercedes-Benz-Group AG. Das Mercedes-Benz Garantie-Paket beginnt direkt im Anschluss an den Mercedes-Benz
ServiceVertrag oder das Mercedes-Benz KomplettService-Paket.


Mercedes-Benz Garantie-Paket im Anschluss an die Mercedes-Benz Europagarantie für Gebrauchtfahrzeuge

 

Vergabe
Für alle Pkw, Pkw-Kombi, Geländewagen, Reisemobile und Transporter mit Pkw-Zulassung bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht der Fahrzeugmarke Mercedes-Benz im Anschluss an die Mercedes-Benz Europagarantie für Gebrauchtfahrzeuge.

Laufzeit
12 Monate

 

 

Abschluss/Beginn
Das Mercedes-Benz Garantie-Paket kann nur während der Laufzeit der Mercedes-Benz Europagarantie für Gebrauchtfahrzeuge
abgeschlossen werden. Das Fahrzeug darf zu Beginn des Mercedes-Benz Garantie-Pakets nicht älter als 60 Monate ab
Erstzulassung sein und nicht mehr als 200.000 km Gesamtlaufleistung aufweisen. Das Mercedes-Benz Garantie-Paket beginnt
direkt im Anschluss an die Mercedes-Benz Europagarantie für Gebrauchtfahrzeuge.

 


 

Verlängerung Mercedes-Benz Garantie-Paket/ServiceVertrag Garantie

Vergabe
Pkw, Pkw-Kombi, Geländewagen, Reisemobile und Transporter mit Pkw-Zulassung mit einem bestehenden Mercedes-Benz
Garantie-Paket/ServiceVertrag Garantie.

Laufzeit Verlängerung
12 Monate Laufzeit der Verlängerung für Pkw, Pkw-Kombi, Geländewagen und Transporter mit Pkw-Zulassung, die zum Zeitpunkt der Verlängerung nicht älter als 10 Jahre ab Erstzulassung sind und nicht mehr als 200.000 km Gesamtlaufleistung aufweisen.

 

 

Abschluss/Beginn
Die Verlängerung kann nur während der Laufzeit der Ursprungsgarantie erfolgen. Die Verlängerung beginnt mit Ablauf der
Ursprungsgarantie.

 


 

 

Kein Mercedes-Benz Garantie-Paket kann vergeben werden für Fahrzeuge:

 

  • die mindestens zeitweilig als Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Mietwagen, Fahrschulwagen, für Kurier-, Eil- und Paketdienste,
  • für Kranken- und Behindertentransporte sowie zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung genutzt werden
  • die an gewerbsmäßige Wiederverkäufer veräußert werden
  • die auf den Vertriebspartner (Niederlassung, Vertreter, Servicepartner) zugelassen werden
  • die nicht in der EU, Schweiz oder Norwegen zugelassen werden
  • mit leistungsgesteigerten Aggregaten (ausgenommen AMG), Sonderserien 05/08

Stand 02-2010 - Änderungen vorbehalten

 


 

 

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