Barrierefreiheitserklärung
Hartmann GmbH ist bemüht, seine/ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für https://www.dasisthartmann.de/.
Beschreibung der Dienstleistung
Verkauf und Reparatur von KFZ, Transportern,LKW und Wohnmobilen. Verkauf von Ersatzteilen
Wie unsere Website die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Unsere Webseite ist in großen Teilen mit dem BFSG und der BFSGV vereinbar. Jedoch bestehen noch einige Barrieren auf unseren Seiten, an denen wir aktiv arbeiten und diese in Zukunft beseitigen wollen. Folgende Ausnahmen und Unvereinbarkeiten bestehen:
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
Sind teileweise Navigationpfeile von Slidern. Die Nutzbarkeit der Seite wird hierdurch nicht wesentlich erschwert. - Ein Seite hat keine Sprache in HTML hinterlegt.
Die Nutzbarkeit der Seite wird hierdurch nicht wesentlich erschwert. - Auf einer Seite gibt es ein Formularfeld ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu dem Formularfeld ist erschwert.
Die Arbeiten sind noch nicht fertiggestellt. Wir werden diese in kürze nachholen. - Auf fast allen Seiten gibt es sehr kleine, schwer lesbare Absätze, die eine Zeilenhöhe von unter 1,5 haben.
Die Arbeiten sind noch nicht fertiggestellt. Wir werden diese in kürze nachholen. - Auf fast allen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
Die Arbeiten sind noch nicht fertiggestellt. Wir werden diese in kürze nachholen. - Auf einzelnen Seiten sind Links nicht vom umgebenden Text unterscheidbar.
Die Arbeiten sind noch nicht fertiggestellt. Wir werden diese in kürze nachholen. - Auf vielen Seiten ist der Kontrast von Text zum Hintergrund nicht ausreichend. Das erschwert das Lesen der Texte.
Die Arbeiten sind noch nicht fertiggestellt. Wir werden diese in kürze nachholen.
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen:
- Auf einer Seite ist der Kontrast eines Texts zum Hintergrund zu gering.
Diese Elemente stellen jedoch in der Regel Strukturelemente und keine Texte oder Bilder dar. Die Nutzbarkeit der Seite wird hierdurch nicht wesentlich erschwert.
Diese Erklärung wurde am 03.07.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 03.07.2025 überprüft.
Kontaktangaben
Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden:
Lars Hiernonymus
Heinrich-Goebel-Str. 16
41515 Grevenbroich
anfragen@das-ist-hartmann.de
Tel.: 0218165860
Marktüberwachungsbehörde
Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:
MLBF AöR Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen Carl-Miller-Str. 6 39112 MagdeburgMLBF@ms.sachsen-anhalt.de Tel.: 0391 567 6970
Disclaimer
Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 03.02.2026. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.

