Das Förderprogramm "De-minimis" im Überblick.

Lukrative Aussichten für inländische Unternehmen im Güterkraftverkehr: Das Förderprogramm "De-minimis" ist am 1. Oktober 2011 in die nächste Runde gestartet. Es dient der Unterstützung deutscher Fuhrunternehmen im europäischen Wettbewerb sowie dem Ausgleich der Mautbelastung.

Wer kann davon profitieren und in welchem Umfang?

An "De-minimis" können alle Unternehmen teilnehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr nach§ 1 GÜKG durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht sind.
Prinzipiell gilt: Jeder Lkw ab 12 t, der zum 30.09.2011 auf Ihr Unternehmen zugelassen war, wird mit 2.000 Euro gefördert. Die maximale Fördersumme für jedes Unternehmen liegt bei 33.000 Euro.*

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Zu unterscheiden ist zwischen drei Förderkategorien:

Fahrzeugbezogene Maßnahmen (bis zu 3.600 Euro),

z.B. Wartungsverträge, ergonomische Fahrersitze, Nachrüstung eines Dieselpartikelfilters, Ersatzbeschaff ung von Leuchtmitteln und Spiegeln

Maßnahmen zur Effi zienzsteigerung
(bis zu 2.500 Euro),

z.B. Telematik-Systeme, Hard- und Software von Kommunikationslösungen (z.B. FleetBoard)

Personenbezogene Maßnahmen (bis zu 1.400 Euro),

z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung, Berufsbekleidung, Prämien für wirtschaftliches Fahren

Je Maßnahme werden bis zu 90 % der Kosten erstattet, maximal jedoch der jeweilige Förderhöchstbetrag.

* Im Rahmen der Antragsstellung wird eine Budgethöhe ermittelt, die sich aus der Anzahl der Fahrzeuge x 2.000 Euro zusammensetzt (maximale Fördersumme: 33.000 Euro). Im Rahmen der späteren Budgetverwendung kann die bewilligte Fördersumme auf beliebig viele Fahrzeuge und weitere Maßnahmen verteilt werden.

Wie nutze ich mein Budget bedarfsgerecht?

Am Beispiel veranschaulicht.

Beispielrechnung: 20.000 Euro bewilligtes Budget (10 Lkw x 2.000 Euro)

(zum Vergrößern auf Bild klicken)

 


Wie erhalte ich die staatliche Förderung?

Die Antragsfrist endet am 28.02.2012. Damit auch Ihr Unternehmen von "De-minimis" profitieren kann, müssen Sie bis dahin lediglich den Förderantrag korrekt ausfüllenund absenden. Sobald der Antrag beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingegangen ist, können Sie Ihre Fördermittel sinnvoll einsetzen (frühestens jedoch am 1.1.2012). Selbstverständlich steht es Ihnen frei, mit den Maßnahmen erst dann zu beginnen, wenn über den Antrag auf Förderung
entschieden wurde und Ihnen die konkrete Zuwendungshöhe bekannt ist. Mehr Informationen finden Sie unter: www.bag.bund.de. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Wie erfolgt die Auszahlung der Zuwendung?

Für die Erstattung der Kosten je geförderte Maßnahme muss dem BAG bis zum 28.02.2013 jeweils ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Es wird dringend empfohlen, Verwendungsnachweise mehrerer voneinander getrennter Maßnahmen
gleichzeitig beim BAG einzureichen.

Jetzt schnell den Antrag stellen.

Die Fördermittel sind begrenzt – sichern Sie sich Ihre Vorteile. Von der Beantragung der Fördermittel bis zum Ausfüllen der Verwendungsnachweise: Wir unterstützen Sie gern.

Bei Fragen wenden Sie sich an unser Nutzfahrzeug-Team:

    • Murat Zaloglu, Telefon 02181-6586-26


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