Vom Gesetzgeber beschlossen im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit auf den winterlichen Straßen: Die Winterreifen-Pflicht

Nun ist es beschlossene Sache: "Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne entsprechende Bereifung unterwegs ist gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer", so Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Die Winterreifenpflicht kommt also! Was Sie als Autofahrer beachten müssen finden Sie nachfolgend in einem kleinen Fragenkatalog.

Was legt das Gesetz fest?

Ab sofort sind M+S-Reifen („Matsch & Schnee“) Pflicht bei Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte. Eine Winterreifen-Pflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) gibt es nicht.

Sind M+S das Gleiche wie Winterreifen?

Nein, M+S gibt es als Winter- und Ganzjahresreifen („Allwetter“). Was Sie wählen, ist Ihnen überlassen – es muss nur M+S sein. Die Bezeichnung zeigt an, dass der Reifen auch bei Matsch und Schnee noch sicher ist (besserer „Griff“ auf der Straße).

Wann tritt die Änderung in Kraft?

Am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – eventuell schon nächste Woche, der genaue Termin ist aber unklar. Wichtig: Danach gibt es keine Übergangsfrist. Wer keine Winterreifen hat, sollte deshalb nächste Woche welche kaufen, wenn für seine Region Schnee oder Eis angekündigt sind.

Für wen gilt das Gesetz?

Für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer. Dabei ist es egal, ob das Fahrzeug Ihnen gehört – auch bei einem Mietwagen sind Sie dafür verantwortlich, dass bei Winterwetter M+S-Reifen aufgezogen sind. AuchFahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben.

Wie kontrolliert die Polizei?

Durch einen Blick auf den Reifen – M+S-Reifen lassen sich durch den Aufdruck der beiden Buchstaben leicht erkennen.

Welche Strafen drohen?

Sind Sie bei Winterwetter ohne M+S-Reifen unterwegs, drohen 40 Euro Strafe plus ein Punkt in Flensburg. Behindern Sie dabei andere (z. B. weil Sie an einer Steigung stecken bleiben), 80 Euro und ein Punkt.

Was gilt für geparkte Autos?

Die Strafen drohen nur, wenn ein Auto ohne vorgeschriebene Reifen fährt. Ist es geparkt, greift das Gesetz nicht.

Welche Profiltiefe muss der Reifen haben?

Das Gesetz schreibt mindestens 1,6 Millimeter vor. Aus Sicherheitsgründen sollten es sogar vier Millimeter sein, rät der ADAC. Tipp: 2-Euro-Münze ins Profil stecken – der silberne Rand sollte verdeckt sein.

Sind Gütesiegel wichtig?

Das Gesetz schreibt nur den Aufdruck „M+S“ vor. Der ADAC empfiehlt Reifen mit dem zusätzlichen „Three-Peak-Mountain“-Siegel (Schneeflocke mit drei Berggipfeln). Sie werden strenger geprüft.

Riskiere ich ohne M+S-Reifen auch den Versicherungsschutz?

Ja, die Kaskoversicherung kann bei einem Unfall teilweise oder ganz die Zahlung verweigern, wenn die fehlenden M+S-Reifen Ursache des Unfalls gewesen sind.


Bitte haben Sie zudem Verständnis dafür, dass wir Ihnen aufgrund dieser neuen Gesetzeslage einige unserer Serviceangebote nicht mehr anbieten können, wenn Sie ein Auto ohne Winterbereifung fahren. Hierzu zählen insbesondere

  • Hol- und Bringservice
  • Bewegungsfahrten im Generellen außerhalb des Firmengeländes
  • Außenreinigung Ihres Fahrzeugs (Fahrt zur Waschstraße)
  • Testfahrten der Monteure zur Überprüfung


Unsere Servicekräfte würden andernfalls ein Bußgeld und eine Anzeige riskieren. Nicht nur die Hartmann GmbH als Fahrzeugführer, sondern auch Sie als Fahrzeughalter.

 

Hartmann GmbH
Mercedes-Benz in
Grevenbroich

Autorisierter Mercedes-Benz
Service und Vermittlung

Heinrich-Goebel-Straße 16
41515 Grevenbroich
Telefon 0 21 81 - 65 86-0
Telefax 0 21 81 - 65 86-30
eMail


Hartmann auf Facebook


Junge Sterne Aktionszinssatz

Profitieren Sie von unserem günstigen Zinssatz bei Finanzierungen: nur 4,44% (eff. Jahreszins über MB-Bank).
>> weitere Infos zu den Jungen Sternen
>> Beispielfinanzierungen mit 4,44%