
Ab dem 1. März benötigen wir zur Zulassung Ihres Auto nicht mehr die klassische Doppelkarte. Das Kraftfahrtbundesamt und die Versicherungsunternehmen überprüfen die notwendige Haftpflichtversicherung auf digitalem Wege, nämlich anhand einer elektronischen Versicherungsbestätigung, kurz eVB genannt.
In der Praxis sieht das so aus: Sie erhalten von Ihrem Versicherer eine VB-Nummer genannt, einen siebenstelligen Nummern- und Buchstabencode, den Sie uns zur Zulassung überlassen. Mit diesem Code überprüft die regionale Zulassungsbehörde die Pflichtversicherung und das Fahrzeug wird zugelassen.
So werden pro Jahr nicht nur 340 Tonnen Papier eingespart, Sie sparen sich auch den Weg zu Ihrem Maklern und können die Nummer sogar telefonisch einholen, oder uns telefonisch durchgeben.
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