Die Vergabe eines Reparaturauftrags nach einem Kasko-Schaden oblag bislang immer der Versicherung. Hierbei galt: das günstige Angebot erhielt den Auftrag für die Instandsetzung des Kraftfahrzeugs. Dies ist in den meisten Fällen eine freie Auto-Werkstatt - die kostenhöhere Reparatur in einer Fachwerkstatt wurde nicht von der Versicherung übernommen. Hierbei interessierte es die Versicherung nicht, ob die Qualität der Reparatur in einer Fachwerkstatt besser war und die Qualität der ersetzten Teile dem Herstellerstandard entsprechen.
Das Landgericht Coburg, Aktenzeichen 31 S 83/07, gab nun einem verunfallten Kläger recht, der die Reparatur bei seiner Fachwerkstatt durchführen lassen wollte. Die Versicherung darf nicht wegen eines günstigeren Angebotes auf eine freie Werkstatt bestehen. Dies gilt sowohl für den Verursacher des Unfalls, wie für den Geschädigten.

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